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+++ Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen freut sich 17 neue Schiedsrichter:innen in ihrer Mitte begrüßen zu dürfen +++

Am vergangenen Dienstag fand mit der Prüfung und einer theoretischen Einheit "Rasenschach" zum Thema Stellungsspiel der Abschluss des Neulingskurses 2022 statt.

Unsere neuen Schiedsrichter:innen dürfen somit, in den ersten Partien begleitet von erfahrenen Patinnen und Paten, in der Rückrunde ihre ersten Spiele leiten.

Wir begrüßen bei uns im Team:

Vorname Name Verein
Julien Vogelpoth TSV Tettnang
Christian  Bernhard TSV Tettnang
Mehmet Demircan VfB Friedrichshafen 
Francesco Bernardini TSG Ailingen 
Mutlu Erdönmez VfB Friedrichshafen 
René  Le Perf TSG Ailingen
Nico Grollmuss TSG Ailingen
Florian Heilig SC Bürgermoos
Timo Barthel TSV Tettnang
Dustin Barthel TSV Tettnang
Yunus Kiroglu FC Dostluk Friedrichshafen 
Philipp Meier VfB Friedrichshafen 
Jona Einberger SV Oberteuringen
Atilla  Tayhan TSG Ailingen
Elias  Gruschka SV Oberteuringen
Kai  Zimmermann VfB Friedrichshafen 
Linus Wattenbach TSV Tettnang

+++ Wir wünschen Euch bei euren Spielleitungen viel Erfolg +++

Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

mit der Bitte um Beachtung des folgenden Schreibens von Seiten des WFV

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung – wir befinden uns in der Alarmstufe I.

War für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in der Alarmstufe II ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, genügt laut der Corona-Verordnung Sport in der Alarmstufe I ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen. In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte

Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.

Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neu begründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details

Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Aktuelle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf unseremCorona-Infoportal. Unverändert wird von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen. Für die wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fußballverbandes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

 

die Fußballverbände in Baden und Württemberg haben entschieden, sämtliche ab dem 04.12. bis zum Jahresende 2021 angesetzten Verbandsspiele abzusetzen und in das neue Jahr zu verlegen. Die Entscheidung war erforderlich, nachdem die Landesregierung bis zum Abend weder eine neue CoronaVO noch eine CoronaVO Sport verkündet hat. Zu erwarten ist jedoch, dass jedenfalls eine Kabinennutzung ab morgen nur noch unter 2G-Plus-Voraussetzungen möglich sein wird, möglicherweise gilt dies zudem auch für die Sportausübung. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit und ganz kurzfristig zu erwartender Verschärfungen, ist eine Fortsetzung des Spielbetriebs nicht zu vertreten.

 

Wir halten einen Spielbetrieb unter diesen Bedingungen für nicht mehr zumutbar. Unsere Vereine haben all die Regelungen in den vergangenen Wochen mit viel Engagement und Disziplin umgesetzt. Über Nacht Tests für das ganze Team zu organisieren, das können wir von niemandem verlangen“, begründet wfv-Präsident Matthias Schöck.

 

Dass die neuen, drastischen Einschränkungen im Bereich des Breitensports erst am Freitagabend veröffentlicht werden sollen und bereits am Folgetag gelten werden, halten die Präsidenten für äußerst unglücklich.

 

Ronny Zimmermann, Präsident des Badischen Fußballverbandes: „Wir müssen uns bei unseren Vereinen für die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung entschuldigen. Wir haben alles daran gesetzt, unseren Vereinen das Fußballspielen zu ermöglichen, wurden aber von den neuen Maßnahmen vollkommen überrascht. Es war nicht abzusehen, dass die 2G-Plus-Regelung von heute auf morgen auch für unsere Spielerinnen und Spieler mindestens in den Umkleideräumen gilt.

 

Mit der Absetzung aller Spiele im Kalenderjahr 2021 ruht der Spielbetrieb im Amateurfußball in ganz Baden-Württemberg bis zum Ende der Winterpause. Dies gilt auch für die Oberligen Baden-Württemberg (Herren, Frauen, Jugend). Trainingsmöglichkeiten bestehen für Mannschaften nach wie vor unter den Vorgaben der Corona-Verordnung Sport. Sobald die Neufassungen der Verordnungen vorliegen, informieren wir über deren Inhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Württembergischer Fußballverband e.V.

Bitte um Beachtung des folgenden Schreibens des WFV...

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

 

seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.

 

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

 

Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftigte im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.

 

Zuschauer*innen müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.

 

Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport

Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G

Beschäftigte: 3G

Zuschauer*innen: 2G+

2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

2G = geimpft oder genesen

3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

 

Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen

Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

 

Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das von uns bereitgestellte Formular erbringen.

 

Wir weisen zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bitten unsere Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Für den Trainings- und Spielbetrieb auf bayerischem Boden gelten die Gesetze des Freistaats. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Corona-Portal des Bayerischen Fußballverbandes.

 

Erleichterung bei Spielverlegungen

Wie bereits kommuniziert werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorstand – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Corona-Infoportal auf unserer Webseite.

 

Mit freundlichen Grüßen

Württembergischer Fußballverband e.V.

+++ Ehre wem Ehre gebührt +++

 

Wir freuen uns, dass wir an unserem Kameradschaftsabend folgende Schiedsrichter:Innen ehren duften:

 

  • Uwe Schramm, der in diesem Jahr nach 11 Jahren als unser Gruppenobmann ausschied und 30 Jahre Schiedsrichterei - DANKE (Bild)

  • Klaus Bösch, für 40 Jahre Schiedsrichterei und über 2100 Spielleitungen - DANKE (Bild)

  • Enis Turnadzic, für 40 Jahre Schiedsrichterei - DANKE (Bild)

  • Erwin „Bitschgo“ Hutschneider, für 35 Jahre Schiedsrichterei - DANKE (Bild)

  • Stephan Gerster, für 30 Jahre Schiedsrichterei - DANKE (Bild)

  • Selvet Filiz, für 1750 Spielleitungen - DANKE (Bild)

  • Niko Stetter, für 750 Spielleitungen - DANKE (Bild)

  • Svenja Neugebauer, für 500 Spielleitungen - DANKE (Bild)

  • Dennis Huster, für 250 Spielleitungen - DANKE (Bild)

 

Wir möchten uns aber auch bei allen Teilnehmer:Innen, Gästen und Freunden unserer Gruppe für den tollen Abend bedanken. Ein besonderer Dank gilt hierbei noch Günther Bretzel, der mit seinem Programm zur „Schwäbischen Mundart“ für einen sehr unterhaltsamen Abend sorgte. (Bild)