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Immer wieder erreichen den Ausschuss Beschwerden von Vereinen, warum ein Schiedsrichter für einen anderen Verein anrechenbar ist, obwohl er doch im Sommer gewechselt habe. Der Grund hierfür ist meistens, dass der vorgeschriebene Ablauf beim Vereinswechsel nicht eingehalten wurde. Deshalb sei dieser hier noch einmal dargelegt.

  • Die Abmeldung beim alten Verein muss bis zum 30. Juni erfolgen.
  • Fabrice Butscher muss schriftlich darüber informiert werden. Als Nachweis zählt entweder
    • ein Einschreibebeleg (Post) oder
    • die schriftliche Bestätigung des Vereins.
  • Natürlich muss eine Anmeldung beim neuen Verein, der dem WFV angehören muss, erfolgen.
  • Auch dieser muss bei Fabrice Butscher gemeldet werden.

Erst dann gilt der Wechsel als vollzogen.