+++ Maskenpflicht und 3G fallen weg – verantwortliches Handeln bleibt wichtig! +++
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Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
mit der Bitte um Beachtung...
"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
am kommenden Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. So gibt es dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumenmehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind aufgehoben. Ebenso entfallen Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie die Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen.
Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben. So appelliert Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Bevölkerung, in Innenräumen auf freiwilliger Basis weiterhin Maske zu tragen.
Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.
Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt
Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuell hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist. Der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiterhin Vorsicht geboten. Am vergangenen Wochenende hat die wfv-Corona-Hotline 64 corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb (ca. 5 %) und 168 Absetzungen im Jugendbereich (ca. 6 %) verzeichnet.
Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 in allen Staffeln zu einem regulären sportlichen Abschluss zu führen. Dazu ist es notwendig, über die noch bestehenden Regelungen hinaus, auf freiwilliger Basis - und wo es möglich ist - enge Kontakte zu vermeiden.
Hinweis: Es gelten jeweils die Gesetze des Landes, in dem das Training oder Spiel stattfindet. Für die wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Hilfestellung gibt hier der Bayerische Fußballverband.
Mit freundlichen Grüßen
Württembergischer Fußballverband e.V.
Goethestraße 9, 70174 Stuttgart
www.wuerttfv.de"
+++ Weiterhin 3G im Sport +++
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Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
mit der Bitte um Beachtung...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
seit dem vergangenen Samstag, 19. März 2022 gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das bisherige Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt, trotzdem bleibt für den Sport alles wie gehabt. Weiterhin gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Beschäftigte und auch die Zuschauer*innen): Für das Betreten des Sportgeländes ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
Ausnahmen für unter sechsjährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen. Abseits des Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen weiterhin Maskenpflicht. Im Freien muss Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – hier genügt ab sofort eine medizinische Maske. Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen werden aufgehoben. Sportstätten sowie Stadien dürfen also wieder voll ausgelastet werden.
Vorerst kein „Freedom Day“ in Baden-Württemberg
Ursprünglich sollten die meisten Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bund hat im neuen Infektionsschutzgesetz jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die den Ländern das Aufrechterhalten einiger Maßnahmen ermöglicht. Aufgrund der aktuell hohen Inzidenzen und um die aktuelle Welle zu brechen hat man sich dazu entschieden, die Maskenpflicht und geltenden Zugangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bis zum 2. April zu verlängern, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Auch der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiter Vorsicht geboten. In der vergangenen Woche gingen 51 Anträge auf corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb bei der Corona-Task-Force ein. Im Jugendbereich verdoppelte sich die Anzahl der gemeldeten Fälle fast und lag zuletzt bei 71.
Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 möglichst in allen Staffeln zu einem sportlichen Ende zu führen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen.
Weitere Informationen sowie Details zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unserem Corona-Infoportal. Für unsere wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Hilfestellung gibt hier der Bayerische Fußballverband.
Mit freundlichen Grüßen
Württembergischer Fußballverband e.V.
Goethestraße 9, 70174 Stuttgart
www.wuerttfv.de
+++ Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen freut sich über einen neuen Mann in der Landesliga +++
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Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen freut sich über einen neuen Mann in der Landesliga
Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen (SRG FN) freut sich mit Halbzeitaufsteiger Jan Wenzel vom TSV Eriskirch ab der Rückrunde einen neuen Schiedsrichter in der Landesliga am Werk zu haben. Nach Jan`s äußerst unglücklichem Abstieg am Ende der Saison 2018/2019 sind wir davon überzeugt mit Dir nun langfristig einen guten Schiedsrichter in der Amateurliga im Einsatz zu haben.
Wie ist deine Hinrunde in der Bezirksliga gelaufen, sodass es zum erfreulichen Aufstieg gekommen ist?
Um die Möglichkeit zum Aufstieg in die Landesliga wahrzunehmen, muss man von seiner Schiedsrichtergruppe für die Beobachtung beim Württembergischen FV (wfv) gemeldet werden. Hierbei richtet sich die Gesamtzahl der Startplätze an den anrechenbaren Schiedsrichtern. Durch meine guten Ergebnisse in der Saison 2020/21 bekam ich einen Personenbezogenen Platz, so dass die SRG FN mit 4 Startern begann. Neben mir waren noch Simone Hoffmann (SG Argental), Andreas Schindele (FV Langenargen) und Simon Keller (SC Bürgermoos) gemeldet worden. An dieser Stelle zunächst ein „Danke“ an den alten Obmann Uwe Schramm, sowie den neuen Obmann Selvet Filiz für das Vertrauen, in dieser Liga unter Beobachtung starten zu dürfen.
Die Vorrunde ist mehr als gut gelaufen, in allen 4 Beobachtungsspielen konnte ich eine überzeugende Leistung abrufen, so dass der Verbansschiedsrichterausschuss (VSRA) mich bereits zur Rückrunde in die Landesliga, mit Eingruppierung in den Coaching-Kader, aufsteigen ließ.
Du wirst in der Rückrunde in der Landesliga im Coaching-Kader sein. Was bedeutet das?
Im Coaching-Kader wird man, wie der Name schon sagt, vor allem mehr gecoached. Der Unterschied zum Leistungskader besteht darin, dass ausgewählte Beobachter die Schiedsrichter in ihrer Tätigkeit voranbringen und weiterentwickeln. Hierbei wird natürlich die Leistung auch gewertet, jedoch kann man hier ohne Druck sich in der Liga entwickeln, da nicht der permanente Notendruck herrscht.
Mit welcher Marschroute und welchen Zielen möchtest du in deine zweite Saison in der Landesliga gehen?
Als ich mit 22 Jahren zum ersten Mal in die Landesliga aufgestiegen bin und 1 Jahr später leider wieder den Gang nach unten antreten musste, hinterfragte man die Gründe dafür schon. Ich werde auf alle Fälle mit einem Mehr an Erfahrung wieder in der Landesliga antreten. Auch wirkt sich mittlerweile mein Beruf als Lehrer auf meinen „Pfeifstiel“ aus. Sowohl auf dem Platz, als auch im Klassenzimmer, gibt es schwierige Situationen zu meistern. Hier gilt es mit dem nötigen Feingefühl, aber auch mit einer konsequenten Linie die Spiele zu leiten. Ich bin auf dem Platz ein sehr kommunikativer Typ, denn wer präventiv arbeitet, braucht weniger Sanktionen. Wenn aber die „rote Linie“ überschritten ist, müssen diese auch folgen.
Du hast bereits deine ersten Ansetzungen in der Rückrunde bekommen. Wo können wir dich als erstes am Werk sehen?
Am Samstag geht’s mit meinen Assistenten Daniel Maier und Marc Mildenberger (beide TSG Ailingen) schon los. Wir wurden mit der Spielleitung des Landesliga Staffel 4 Spiels zwischen dem FV Bad Schussenried und dem SV Mietingen beauftragt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an meine tollen Assistenten, ohne die es nicht möglich wäre, in dieser Liga zu pfeifen.
Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen gratuliert Dir herzlich zum Aufstieg in die Landesliga und wünscht Dir und deinem Team ein glückliches Händchen bei deinen Spielleitungen.
+++ Wir freuen uns über 17 neue Schiedsrichter:innen +++
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+++ Die Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen freut sich 17 neue Schiedsrichter:innen in ihrer Mitte begrüßen zu dürfen +++
Am vergangenen Dienstag fand mit der Prüfung und einer theoretischen Einheit "Rasenschach" zum Thema Stellungsspiel der Abschluss des Neulingskurses 2022 statt.
Unsere neuen Schiedsrichter:innen dürfen somit, in den ersten Partien begleitet von erfahrenen Patinnen und Paten, in der Rückrunde ihre ersten Spiele leiten.
Wir begrüßen bei uns im Team:
Vorname | Name | Verein |
Julien | Vogelpoth | TSV Tettnang |
Christian | Bernhard | TSV Tettnang |
Mehmet | Demircan | VfB Friedrichshafen |
Francesco | Bernardini | TSG Ailingen |
Mutlu | Erdönmez | VfB Friedrichshafen |
René | Le Perf | TSG Ailingen |
Nico | Grollmuss | TSG Ailingen |
Florian | Heilig | SC Bürgermoos |
Timo | Barthel | TSV Tettnang |
Dustin | Barthel | TSV Tettnang |
Yunus | Kiroglu | FC Dostluk Friedrichshafen |
Philipp | Meier | VfB Friedrichshafen |
Jona | Einberger | SV Oberteuringen |
Atilla | Tayhan | TSG Ailingen |
Elias | Gruschka | SV Oberteuringen |
Kai | Zimmermann | VfB Friedrichshafen |
Linus | Wattenbach | TSV Tettnang |
+++ Wir wünschen Euch bei euren Spielleitungen viel Erfolg +++
+++ Rückkehr zur Alarmstufe 1 +++
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Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
mit der Bitte um Beachtung des folgenden Schreibens von Seiten des WFV
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung – wir befinden uns in der Alarmstufe I.
War für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in der Alarmstufe II ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, genügt laut der Corona-Verordnung Sport in der Alarmstufe I ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen. In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neu begründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.
Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details
Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Aktuelle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf unseremCorona-Infoportal. Unverändert wird von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen. Für die wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fußballverbandes.