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Bei ihrer Sitzung im März haben der International Football Association Board (IFAB) und der Fußball- Weltverband (FIFA) die Regeländerungen für die neue Saison beschlossen. DFB-Lehrwart Lutz Wagner hat die wichtigsten dieser neuen Regeltexte (kursiv gedruckt) mit entsprechenden Erläuterungen versehen. In Deutschland gelten die neuen Regeln ab dem 1. Juli 2020. 

REGEL 1 – SPIELFELD 

Die Torpfosten und die Querlatte müssen aus einem zugelassenen Material sein. Torpfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine Kombination davon und ungefährlich sein. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Torpfosten und Querlatte aus diesen vier Grundformen kombiniert werden können. Für uns Schiedsrichter ist diese Textpassage eher zweitrangig, da wir davon ausgehen können, dass die Spielfeldaufbauten bei ihrer Installation bereits abgenommen wurden. 

REGEL 2 – BALL 

Wenn der Ball beschädigt wird, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. 
Platzt ein Ball, ist der Ort der Spielfortsetzung genau dort, wo dies passiert ist. 


Hierbei geht es lediglich um eine Vereinheitlichung mit dem Wortlaut der Regel 8. 

 

REGEL 10 –
BESTIMMUNG DES SPIELAUSGANGS 

Das Elfmeterschießen folgt nach dem Spiel gemäß den entsprechenden Spielregeln, sofern keine anderslautenden Regeln gelten. Ein Spieler, der während des Spiels des Feldes verwiesen wurde, darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Während des Spiels ausgesprochene Ermahnungen und Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen. 

Während des Spiels einschließlich Verlängerung – ausgesprochene Ermahnungen und Verwarnungen wer- den nicht ins Elfmeterschießen übernommen. Das heißt, dass ein Spieler, der während des Spiels verwarnt wurde, auch während des Elfmeterschießens noch mal verwarnt werden kann, ohne dass „Gelb/Rot“ folgt. 

REGEL 10 –
BESTIMMUNG DES SPIELAUSGANGS 

Begeht der Torwart ein Vergehen und wird der Elfmeter infolgedessen wiederholt, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen verwarnt.

Der Torhüter begeht zumeist ein Vergehen (zu frühes Lösen nach vorn von der Linie), weil er den Schuss zu früh erwartet. Er soll deshalb bei einem ersten solchen Vergehen nur ermahnt und bei einem weiteren Vergehen bei der Wiederholung des Elfmeters und/oder bei den weiteren Elfmetern verwarnt werden. Im seltenen Fall, dass der Torhüter und der Elfmeterschütze sich beide regelwidrig verhalten, ist nur der Elfmeterschütze zu verwarnen, da erst sein unzulässiges Antäuschen zum Vergehen des Torhüters geführt hat. 

REGEL 11 – ABSEITS 

Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball vom gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (auch bei absichtlichem Handspiel); es sei denn, es handelt sich dabei um eine absichtliche Abwehr-Aktion eines gegnerischen Spielers. 

In diesem Fall wird klargestellt, dass ein absichtliches Handspiel des Spielers des verteidigenden Teams bei einer Abseitsstellung als absichtliche Aktion gilt. Dies bedeutet, dass ein Abwehrspieler ein Spielen des Balls sowohl mit einer zulässigen absichtlichen als auch mit einer unzulässigen absichtlichen Aktion ausführen kann. Beispiel: Ein Angreifer schießt aus 25 Metern den Ball aufs Tor. Ein außerhalb des Strafraums stehender Verteidiger versucht, den Ball mit der Hand aufzuhalten. Dies gelingt ihm jedoch nur bedingt, denn er lenkt den Ball mit diesem absichtlichen Handspiel zu einem weiteren Angreifer in Abseitsposition, der nun eine gute Torchance hat. In diesem Fall läuft das Spiel weiter, da es beim Spielen des Balles durch den Verteidiger unerheblich ist, ob es sich um zulässiges oder unzulässiges Spielen des Balles handelt. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL) 

Ein Handspielvergehen kann nur vorliegen, wenn der Ball mit dem gemäß Grafik roten Bereich des Armes berührt wird. 

Die rot und grün gekennzeichneten Bereiche dieser Grafik dienen als Klarstellung, wo die Grenze zwischen Arm und Schulter verläuft. 

Die Skizze dient der Klarstellung, wo die Grenze zwischen Arm und Schulter verläuft. 

 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL/ANGREIFER) 

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob absichtlich oder nicht) und unmittelbar danach ins gegnerische Tor trifft oder zu einer Torchance kommt. 

Hiermit wird noch einmal klargestellt, dass beim Wort „unmittelbar“ ein Angreifer nicht nur sich selbst den Ball mit der Hand vorlegen kann, sondern dies auch durch einen Mitspieler geschehen kann. 

REGEL 12 –
FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL/DISZIPLINARMASSNAHMEN) 

Für einen Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torwart den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal mit oder ohne Hand/Arm, ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist dieses Vergehen auch disziplinarisch zu ahnden, sofern damit ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt wird. 

In der alten Fassung des Regeltextes war festgelegt, dass bei einem strafbaren Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum (zum Beispiel: Aufnehmen eines unerlaubten Zuspiels/Rückpasses) keine Disziplinarmaßnahme verhängt wird. Der Fall der zweiten Ballberührung nach einer Spielfortsetzung wird davon nun explizit ausgenommen. Nach einer solchen kann es nun sowohl die Gelbe als auch die Rote Karte für den Torhüter geben – unabhängig davon, ob dieser den Ball mit dem Fuß oder mit der Hand spielt. Dabei wird nämlich nicht das strafbare Handspiel des Torwarts als solches mit einer Persönlichen Strafe sanktioniert, sondern die unzulässige zweite Ballberührung nach einer Spielortsetzung. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN/ „QUICK FREE KICK“) 

Entscheidet sich der Schiedsrichter, einen Spieler zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, wird das Spiel erst nach Abschluss des Verfahrens für diese Disziplinarmaßnahme fortgesetzt. Es sei denn, das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, führt den fälligen Freistoß schnell aus und kommt so zu einer klaren Torchance, ehe der Schiedsrichter mit dem Verfahren für die Disziplinarmaßnahme begonnen hat. In diesem Fall wird die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen. Handelt es sich bei dem Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, wird der fehlbare Spieler verwarnt. Wurde mit dem Vergehen ein aussichtsreicher Angriff verhindert oder unterbunden, wird der fehlbare Spieler nicht verwarnt. 

Lässt der Schiedsrichter nach dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird aus dem verzögerten Feldverweis eine Verwarnung. Lässt der Schiedsrichter analog dazu nach dem Verhindern oder dem Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird die verzögerte Verwarnung nicht mehr ausgesprochen. 

REGEL 12 –
FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN/VORTEIL) 

Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelt es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhindert oder unterbindet er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt. 

Genau wie bei einem „Quick free kick“ im Absatz zuvor wird auch bei einem gewährten Vorteil bei der Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs oder einer offensichtlichen Torchance die Persönliche Strafe nach unten reduziert: Aus „Rot“ wird „Gelb“, aus „Gelb“ wird „keine Karte“ – bezogen auf die Verhinderung einer Torchance wie auch beim Stoppen eines aussichtsreichen Angriffs. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN) 

Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt: Missachtung des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichter-Ball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf. 

Es wird ergänzt, dass auch bei der Missachtung des vor- geschriebenen Abstands bei einem Schiedsrichter-Ball eine Verwarnung ausgesprochen wird. 

REGEL 14 – STRAFSTOSS 

Der Torhüter verstößt gegen die Spielregeln: 

·       –  Geht der Ball ins Tor, zählt der Treffer. 

·       –  Verfehlt der Ball das Tor oder springt von der Querlatte oder einem der beiden Torpfosten zurück, wird der      Strafstoß nur wiederholt, wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig gestört hat. 

·       –  Wird der Ball vom Torhüter abgewehrt, wird der Strafstoß wiederholt. 

Führt das Vergehen des Torwarts zu einer Wiederholung des Strafstoßes, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen während des Spiels verwarnt. 

Damit bestätigt die FIFA die bereits getätigte Anweisung aus dem FIFA-Zirkular 17 im August 2019, dass ein Vergehen eines Torhüters bei der Ausführung eines Strafstoßes, der das Tor verfehlt oder von einem der beiden Torpfosten oder der Querlatte zurückspringt, das heißt nicht vom Torhüter abgewehrt wird, nicht geahndet wird, sofern es den Schützen nicht eindeutig gestört hat. 

Des Weiteren wird festgehalten, dass, wenn ein Torhüter ein Vergehen begeht, indem er zu früh reagiert, sich dabei von der Linie mit beiden Füßen noch vorne löst, er beim ersten Vergehen nicht zu verwarnen ist, sondern erst bei weiteren Vergehen. 

Zudem wird festgehalten, dass, wenn Schütze und Torhüter gleichzeitig ein Vergehen begehen (unsportliches Täuschen/zu frühes Lösen von der Linie nach vorn), nur der Schütze verwarnt wird, da das Vergehen des Torhüters meistens auf das unzulässige Täuschen des Schützen zurückzuführen ist. Einen Überblick über Fehlverhalten beim Strafstoß gibt die abgedruckte Tabelle. 

Fehlverhalten beim Strafstoß 

 

WEITERE ÄNDERUNGEN (VAR-PROTOKOLL, -HANDBUCH, GLOSSAR, LEITFADEN) 

Beim geänderten Text im VAR-Protokoll und im VAR- Handbuch geht es um das Vorgehen bei Video-Sichtung und Video-Überprüfung. Die zwei entscheidenden Punkte sind, dass ein Schiedsrichter bei einer VAR-Konsultation das TV-Zeichen nur einmal machen muss; es sei denn, er musste es bereits nach der Spielunterbrechung tätigen. Des Weiteren wird durch die Umstellung des Textes verdeutlicht, dass bei nicht objektiven Vorfällen/Entscheidungen Video-Überprüfungen durch den Schiedsrichter vorzunehmen sind. Im Glossar wird darauf hingewiesen, dass ein Halten des Gegners sich nicht nur auf das Halten an einem Körperteil, sondern auch an einem Ausrüstungsgegenstand bezieht. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass unter dem Punkt „Verletzungen“ der Schiedsrichter um besondere Sorgsamkeit gebeten wird. Dazu heißt es: „Die Gesundheit der Spieler hat oberste Priorität, weshalb der Schiedsrichter den medizinischen Betreuern insbesondere bei ernsthaften Verletzungen und/oder der Untersuchung von Kopfverletzungen die Arbeit erleichtern sollte, indem er das vereinbarte Untersuchungs- und Behandlungspotential einhält und die Betreuer entsprechend unterstützt.“ Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesundheit der Spieler letztendlich immer vorgeht, auch wenn die Behandlung entsprechende Zeit in Anspruch nimmt. 

 

Weitere spannende Informationen findet ihr in der aktuellen Ausgabe der DFB- Schiedsrichterzeitung

 

[Entnommen aus: DFB- Schiedsrichterzeitung: https://dfb.bonifatius.de/2020/SRZ-04-2020/files/downloads/SRZ-04-2020.pdf ] [Stand: 06.07.2020]

Unsere Gruppe ist ab sofort unter folgender neuen Hotline-Nummer für euch erreichbar:

 

07541-8092369

 

Speichert diese neue Nummer bitte gleich bei euch ab, damit ihr sie in dringenden Fällen immer griffbereit habt. 

 

Unter dem Motto "The show must go on" nimmt unsere Trainingsgruppe nach der "Corona"-Zwangspause den Trainingsbetrieb wieder auf. Unter einhaltung der jeweils aktuellen Vorschriften findet seit dem 30.06 wieder unser Training unter der Leitung von Adrian statt. 

 

Für alle interessierten Kameraden unserer Gruppe hier noch einmal die Eckdaten:

Wann? - Jeden Dienstag (mit Ausnahme ein paar weniger Pausen) von 18:30-20:00 Uhr
Wo? - Sportplatz SC Friedrichshafen

Derzeit bitte mit Voranmeldung bei Adrian.

 

Natürlich kommt auch in dieser Zeit der kameradschaftliche Austausch mit gekühlen Erfrischungsgetränken im Anschluss nicht zu kurz :)

Wir freuen uns auf euer kommen.

 

Die drei Fußball-Landesverbände in Baden-Württemberg – der Badische Fußballverband, der Südbadische Fußballverband und der Württembergische Fußballverband – sprechen sich nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die Beschlüsse erfolgten, nachdem die Bund-Länder-Konferenzen vom 30. April und 6. Mai 2020 keine Rechtslage für eine Rückkehr in den regulären Spielbetrieb in absehbarer Zeit erkennen lassen.
 

Entschieden wurde dies von den Vertretern der jeweiligen Verbände.
Einen Ausschnitt zu den Inhalten und Begründungen könnt Ihr unter folgendem Link als Video zur Kenntniss nehmen:

https://www.youtube.com/watch?v=HWdTX59q-7s&t=12s

 

 

Entscheidung über den Spielmodus 2020/21 erfolgt später

Offen bleiben muss zunächst noch, in welchem Spielmodus die Saison 2020/21 ausgetragen wird. Das Zie ist es, die Meisterschaftsrunden in der kommenden Saison im gewohnten Rahmen mit Hin- und Rückspielen unter Zuschauerbeteiligung auszutragen. Nachdem aber die weiteren Entwicklungen nicht absehbar sind, behält sich der Verband die Möglichkeit vor, auch insoweit noch Änderungen durch den Beirat auf Vorschlag des Verbandsspielausschluss zu beschließen und ggf. auch kurzfristig zu reagieren.

 

+++Der Text ist von der Homepage des WFV entnommen und kann hier in ausführlicherer Version nachgelesen werden+++

 

Link: https://www.wuerttfv.de/news/bw-fussballverbaende-sprechen-sich-fuer-saisonende-aus/

 

 


 

Noch im letzten „Einwurf“ (Gruppenzeitschrift der SRG FN, Anm. d. Red) hatte keiner auch nur die geringsten Gedanken daran, dass uns das Coronavirus so schwer treffen würde. Seitdem erließen die Bundes- und Landesregierung verschiedene Beschlüsse, um die Gesundheit von uns allen zu schützen. Dabei musste allerdings nicht nur das wirtschaftliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben stark eingeschränkt werden. Aus diesem Grund spielen wir bereits seit Mitte März keinen Fußball mehr und wir müssen auch auf unsere geliebte Pfeiferei verzichten. Im Netz und in einzelnen Gruppenkreisen kursieren viele Gerüchte um die Fortsetzung des Spielbetriebs. Fakt ist, dass der Württembergische Fußballverband derzeit verschiedene Szenarien prüft, vor allem auf rechtliche Angelegenheiten. Dabei kann noch von keiner spezifischen Exit-Strategie gesprochen werden! Nachdem die Sportminister der einzelnen Bundesländer tagten, kann der WFV nun über das weiteres Vorgehen beraten.

Der WFV richtete auch im Schnellverfahren Gruppenschulungen als online Module ein. Hierzu hat jeder Schiedsrichter noch bis zum 27.04 Zeit, dieses Modul zu bearbeiten. Die Bearbeitung des Moduls wird als Schulungsbesuch angerechnet, was nochmals eine zusätzliche Motivation sein sollte.

Um in diesen schwierigen Zeiten auch als Gruppe zu interagieren, machten auch wir bei der Klopapierchallenge mit. Nach Nominierung der SRG Saulgau, sendeten viele Schiedsrichter tolle Videos ein, die wir zu einem großen Ganzen zusammenschnitten. Es hat uns außerordentlich gefreut, dass so viele mitgemacht haben. Klasse! Unser Video wurde von anderen SRG’s sehr gelobt und zeugt von einer guten Gemeinschaft.

Die derzeitige Situation verlangt von uns allen enormes ab. Wir sind zuversichtlich, dass wir das alles meistern können, vor allem auch als Gruppe. Bleibt dabei und brennt hoffentlich darauf, in geraumer Zukunft wieder auf dem Platz stehen zu können. Auch die Neulinge traf es besonders, da sie nach der Prüfung kein Spiel bestreiten konnten: Keine Sorge-das holen wir ebenfalls nach! Bleibt am Ball bei diesem bzw. unserem schönen Hobby!!!