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Bei ihrer Sitzung im März haben der International Football Association Board (IFAB) und der Fußball- Weltverband (FIFA) die Regeländerungen für die neue Saison beschlossen. DFB-Lehrwart Lutz Wagner hat die wichtigsten dieser neuen Regeltexte (kursiv gedruckt) mit entsprechenden Erläuterungen versehen. In Deutschland gelten die neuen Regeln ab dem 1. Juli 2020. 

REGEL 1 – SPIELFELD 

Die Torpfosten und die Querlatte müssen aus einem zugelassenen Material sein. Torpfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine Kombination davon und ungefährlich sein. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Torpfosten und Querlatte aus diesen vier Grundformen kombiniert werden können. Für uns Schiedsrichter ist diese Textpassage eher zweitrangig, da wir davon ausgehen können, dass die Spielfeldaufbauten bei ihrer Installation bereits abgenommen wurden. 

REGEL 2 – BALL 

Wenn der Ball beschädigt wird, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. 
Platzt ein Ball, ist der Ort der Spielfortsetzung genau dort, wo dies passiert ist. 


Hierbei geht es lediglich um eine Vereinheitlichung mit dem Wortlaut der Regel 8. 

 

REGEL 10 –
BESTIMMUNG DES SPIELAUSGANGS 

Das Elfmeterschießen folgt nach dem Spiel gemäß den entsprechenden Spielregeln, sofern keine anderslautenden Regeln gelten. Ein Spieler, der während des Spiels des Feldes verwiesen wurde, darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Während des Spiels ausgesprochene Ermahnungen und Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen. 

Während des Spiels einschließlich Verlängerung – ausgesprochene Ermahnungen und Verwarnungen wer- den nicht ins Elfmeterschießen übernommen. Das heißt, dass ein Spieler, der während des Spiels verwarnt wurde, auch während des Elfmeterschießens noch mal verwarnt werden kann, ohne dass „Gelb/Rot“ folgt. 

REGEL 10 –
BESTIMMUNG DES SPIELAUSGANGS 

Begeht der Torwart ein Vergehen und wird der Elfmeter infolgedessen wiederholt, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen verwarnt.

Der Torhüter begeht zumeist ein Vergehen (zu frühes Lösen nach vorn von der Linie), weil er den Schuss zu früh erwartet. Er soll deshalb bei einem ersten solchen Vergehen nur ermahnt und bei einem weiteren Vergehen bei der Wiederholung des Elfmeters und/oder bei den weiteren Elfmetern verwarnt werden. Im seltenen Fall, dass der Torhüter und der Elfmeterschütze sich beide regelwidrig verhalten, ist nur der Elfmeterschütze zu verwarnen, da erst sein unzulässiges Antäuschen zum Vergehen des Torhüters geführt hat. 

REGEL 11 – ABSEITS 

Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball vom gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (auch bei absichtlichem Handspiel); es sei denn, es handelt sich dabei um eine absichtliche Abwehr-Aktion eines gegnerischen Spielers. 

In diesem Fall wird klargestellt, dass ein absichtliches Handspiel des Spielers des verteidigenden Teams bei einer Abseitsstellung als absichtliche Aktion gilt. Dies bedeutet, dass ein Abwehrspieler ein Spielen des Balls sowohl mit einer zulässigen absichtlichen als auch mit einer unzulässigen absichtlichen Aktion ausführen kann. Beispiel: Ein Angreifer schießt aus 25 Metern den Ball aufs Tor. Ein außerhalb des Strafraums stehender Verteidiger versucht, den Ball mit der Hand aufzuhalten. Dies gelingt ihm jedoch nur bedingt, denn er lenkt den Ball mit diesem absichtlichen Handspiel zu einem weiteren Angreifer in Abseitsposition, der nun eine gute Torchance hat. In diesem Fall läuft das Spiel weiter, da es beim Spielen des Balles durch den Verteidiger unerheblich ist, ob es sich um zulässiges oder unzulässiges Spielen des Balles handelt. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL) 

Ein Handspielvergehen kann nur vorliegen, wenn der Ball mit dem gemäß Grafik roten Bereich des Armes berührt wird. 

Die rot und grün gekennzeichneten Bereiche dieser Grafik dienen als Klarstellung, wo die Grenze zwischen Arm und Schulter verläuft. 

Die Skizze dient der Klarstellung, wo die Grenze zwischen Arm und Schulter verläuft. 

 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL/ANGREIFER) 

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob absichtlich oder nicht) und unmittelbar danach ins gegnerische Tor trifft oder zu einer Torchance kommt. 

Hiermit wird noch einmal klargestellt, dass beim Wort „unmittelbar“ ein Angreifer nicht nur sich selbst den Ball mit der Hand vorlegen kann, sondern dies auch durch einen Mitspieler geschehen kann. 

REGEL 12 –
FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (HANDSPIEL/DISZIPLINARMASSNAHMEN) 

Für einen Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torwart den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal mit oder ohne Hand/Arm, ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist dieses Vergehen auch disziplinarisch zu ahnden, sofern damit ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt wird. 

In der alten Fassung des Regeltextes war festgelegt, dass bei einem strafbaren Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum (zum Beispiel: Aufnehmen eines unerlaubten Zuspiels/Rückpasses) keine Disziplinarmaßnahme verhängt wird. Der Fall der zweiten Ballberührung nach einer Spielfortsetzung wird davon nun explizit ausgenommen. Nach einer solchen kann es nun sowohl die Gelbe als auch die Rote Karte für den Torhüter geben – unabhängig davon, ob dieser den Ball mit dem Fuß oder mit der Hand spielt. Dabei wird nämlich nicht das strafbare Handspiel des Torwarts als solches mit einer Persönlichen Strafe sanktioniert, sondern die unzulässige zweite Ballberührung nach einer Spielortsetzung. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN/ „QUICK FREE KICK“) 

Entscheidet sich der Schiedsrichter, einen Spieler zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, wird das Spiel erst nach Abschluss des Verfahrens für diese Disziplinarmaßnahme fortgesetzt. Es sei denn, das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, führt den fälligen Freistoß schnell aus und kommt so zu einer klaren Torchance, ehe der Schiedsrichter mit dem Verfahren für die Disziplinarmaßnahme begonnen hat. In diesem Fall wird die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen. Handelt es sich bei dem Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, wird der fehlbare Spieler verwarnt. Wurde mit dem Vergehen ein aussichtsreicher Angriff verhindert oder unterbunden, wird der fehlbare Spieler nicht verwarnt. 

Lässt der Schiedsrichter nach dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird aus dem verzögerten Feldverweis eine Verwarnung. Lässt der Schiedsrichter analog dazu nach dem Verhindern oder dem Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird die verzögerte Verwarnung nicht mehr ausgesprochen. 

REGEL 12 –
FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN/VORTEIL) 

Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelt es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhindert oder unterbindet er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt. 

Genau wie bei einem „Quick free kick“ im Absatz zuvor wird auch bei einem gewährten Vorteil bei der Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs oder einer offensichtlichen Torchance die Persönliche Strafe nach unten reduziert: Aus „Rot“ wird „Gelb“, aus „Gelb“ wird „keine Karte“ – bezogen auf die Verhinderung einer Torchance wie auch beim Stoppen eines aussichtsreichen Angriffs. 

REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN (DISZIPLINARMASSNAHMEN) 

Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt: Missachtung des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichter-Ball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf. 

Es wird ergänzt, dass auch bei der Missachtung des vor- geschriebenen Abstands bei einem Schiedsrichter-Ball eine Verwarnung ausgesprochen wird. 

REGEL 14 – STRAFSTOSS 

Der Torhüter verstößt gegen die Spielregeln: 

·       –  Geht der Ball ins Tor, zählt der Treffer. 

·       –  Verfehlt der Ball das Tor oder springt von der Querlatte oder einem der beiden Torpfosten zurück, wird der      Strafstoß nur wiederholt, wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig gestört hat. 

·       –  Wird der Ball vom Torhüter abgewehrt, wird der Strafstoß wiederholt. 

Führt das Vergehen des Torwarts zu einer Wiederholung des Strafstoßes, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen während des Spiels verwarnt. 

Damit bestätigt die FIFA die bereits getätigte Anweisung aus dem FIFA-Zirkular 17 im August 2019, dass ein Vergehen eines Torhüters bei der Ausführung eines Strafstoßes, der das Tor verfehlt oder von einem der beiden Torpfosten oder der Querlatte zurückspringt, das heißt nicht vom Torhüter abgewehrt wird, nicht geahndet wird, sofern es den Schützen nicht eindeutig gestört hat. 

Des Weiteren wird festgehalten, dass, wenn ein Torhüter ein Vergehen begeht, indem er zu früh reagiert, sich dabei von der Linie mit beiden Füßen noch vorne löst, er beim ersten Vergehen nicht zu verwarnen ist, sondern erst bei weiteren Vergehen. 

Zudem wird festgehalten, dass, wenn Schütze und Torhüter gleichzeitig ein Vergehen begehen (unsportliches Täuschen/zu frühes Lösen von der Linie nach vorn), nur der Schütze verwarnt wird, da das Vergehen des Torhüters meistens auf das unzulässige Täuschen des Schützen zurückzuführen ist. Einen Überblick über Fehlverhalten beim Strafstoß gibt die abgedruckte Tabelle. 

Fehlverhalten beim Strafstoß 

 

WEITERE ÄNDERUNGEN (VAR-PROTOKOLL, -HANDBUCH, GLOSSAR, LEITFADEN) 

Beim geänderten Text im VAR-Protokoll und im VAR- Handbuch geht es um das Vorgehen bei Video-Sichtung und Video-Überprüfung. Die zwei entscheidenden Punkte sind, dass ein Schiedsrichter bei einer VAR-Konsultation das TV-Zeichen nur einmal machen muss; es sei denn, er musste es bereits nach der Spielunterbrechung tätigen. Des Weiteren wird durch die Umstellung des Textes verdeutlicht, dass bei nicht objektiven Vorfällen/Entscheidungen Video-Überprüfungen durch den Schiedsrichter vorzunehmen sind. Im Glossar wird darauf hingewiesen, dass ein Halten des Gegners sich nicht nur auf das Halten an einem Körperteil, sondern auch an einem Ausrüstungsgegenstand bezieht. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass unter dem Punkt „Verletzungen“ der Schiedsrichter um besondere Sorgsamkeit gebeten wird. Dazu heißt es: „Die Gesundheit der Spieler hat oberste Priorität, weshalb der Schiedsrichter den medizinischen Betreuern insbesondere bei ernsthaften Verletzungen und/oder der Untersuchung von Kopfverletzungen die Arbeit erleichtern sollte, indem er das vereinbarte Untersuchungs- und Behandlungspotential einhält und die Betreuer entsprechend unterstützt.“ Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesundheit der Spieler letztendlich immer vorgeht, auch wenn die Behandlung entsprechende Zeit in Anspruch nimmt. 

 

Weitere spannende Informationen findet ihr in der aktuellen Ausgabe der DFB- Schiedsrichterzeitung

 

[Entnommen aus: DFB- Schiedsrichterzeitung: https://dfb.bonifatius.de/2020/SRZ-04-2020/files/downloads/SRZ-04-2020.pdf ] [Stand: 06.07.2020]