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Dieter Baumann vom SV Tannau hat an unserer vergangenen Schulung die Verbands-Ehrennadel in Silber anlässlich seines 50-Jährigen SR-Jubiläums erhalten. Wir sagen allen Respekt dafür und herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung!

Dieter erhielt bereits 1987 die SR-Nadel in Bronze, 1992 in Silber und 1997 in Gold. 2015 erhielt Dieter auch die Verbandsehrennadel in Bronze.

Seit dem Jahr 2003 ist Dieter als Ausschussmitglied in unserer Gruppe tätig und bereits seit dem Jahr 2002 als Beobachter in der Bezirksliga. 

Dieter hat selbst Spiele bis zur Landesliga geleitet. Neben seiner Beobachterkarriere, die er dieses Jahr auf Verbandsebene aufgrund der Altersgrenze beenden muss, ist er weiterhin in unserer Gruppe stark durch interne Beobachtungen im Einsatz und ermöglicht so eine hervorragende Förderung unserer Jung-Schiedsrichter. 

Als Ausschussmitglied unserer Gruppe war Dieter für die Verwaltung der Stammdaten aller unserer Schiedsrichter:innen und die Schriftführung verantwortlich. Dieter brachte in jede Schulung, jede Auschusssitzung, aber auch schon in jedes Treffen, egal auf welcher Ebene, einen großen Schatz an Erfahrung mit, wodurch sein Wort in der Gruppe sehr schwer wog und dies auch immer noch tut.

 

Unsere vergangene Schulung am Montag, den 23. Mai 2022 wurde als interne Schulung ohne Lehrwart:in durchgeführt. Neben dem Verhaltenskodex, dem alle am Sport beteiligten Personen unterliegen, stand bei dieser Schulung die verdiente Würdigung unserer Schiedsrichter:innen im Vordergrund.

Wir sind stolz, folgende Ehrungen durchführen zu können:

  • Dieter Baumann, für 50 Jahre SR Tätigkeit und die Verbandsehrennadel in Silber - DANKE (Bild)
  • Hubert Löw, erhält die SR-Ehrennadel in Silber - DANKE (Bild)
  • Benedikt, erhält die SR-Ehrennadel in Bronze - DANKE (Bild)
  • Nikolaus Stetter, erhält die SR-Ehrennadel in Bronze - DANKE (Bild)
  • Marzell Heilig, erhält die SR-Ehrennadel in Bronze - DANKE (Bild)
  • Tolga Karaüc, erhält die Verbandsehrennadel in Bronze - DANKE (Bild)
  • Manuel Buchmüller, für 10 Jahre SR Tätigkeit - DANKE (Bild)
  • Fabrice Butscher, für 10 Jahre SR Tätigkeit - DANKE (Bild)
  • Jan Wenzel, für 10 Jahre SR Tätigkeit - DANKE (Bild)

Neben unseren Ehrungen durfte unser Obmann Selvet noch weitere Glückwünsche im Namen der gesamten Gruppe verbreiten. Wir gratulieren unserer Simone und Roman aus der SRG Wangen zu Ihrer kleinen Tochter - herzlichen Glückwunsch 

Abseits ist …

Fußballmädels des FV Langenargen erhalten Regelkunde

 

 

Wann gibt es einen direkten, wann einen indirekten Freistoß? Was ist ein „falscher Einwurf“? Was ist eigentlich „Abseits“?


Gespannt lauschten nach dem Training über 20 Spielerinnen der neuformierten Mädchenmannschaft des FV Langenargen der Lehrwartin und Landesliga-Schiedsrichterin Svenja Neugebaur. Sie hatte sich angeboten, den Fußballneulingen die Regeln des Spiels anschaulich zu erklären. „Wir haben das Angebot von Svenja, die ja auch dem Verein angehört, gerne angenommen, damit unsere Kinder aus erster Hand erfahren, worauf sie im Spiel regeltechnisch achten müssen“, freute sich Evelyn Reiner, die Juniorenleiterin des Vereins. Die erfahrene Unparteiische wollte aber auch mit der Schulung „Werbung für das Schiedsrichteramt zu machen und vor allem auch Mädchen für dieses schöne Amt zu begeistern“. Sie habe den Traum, dass eines Tages „ein Gespann von drei Schiedsrichterinnen aus dem Kreis des FV Langenargen ein Landesligaspiel leitet.“ Sie war sich mit Evelyn Reiner aber einig, auf diesem weiten Weg mit der Schulung einen ersten Schritt getan zu haben. Bei Pizza und Apfelschorle beantworte Svenja Neugebaur anschließend noch viele Fragen der neugierigen Fußballmädels.

 

Günther Bretzel

 

 

Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

mit der Bitte um Beachtung...

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

 

am kommenden Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. So gibt es dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumenmehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind aufgehoben. Ebenso entfallen Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie die Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen.

 

Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben. So appelliert Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Bevölkerung, in Innenräumen auf freiwilliger Basis weiterhin Maske zu tragen.

 

Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.

 

Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt

Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuell hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist. Der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiterhin Vorsicht geboten. Am vergangenen Wochenende hat die wfv-Corona-Hotline 64 corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb (ca. 5 %) und 168 Absetzungen im Jugendbereich (ca. 6 %) verzeichnet.

 

Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 in allen Staffeln zu einem regulären sportlichen Abschluss zu führen. Dazu ist es notwendig, über die noch bestehenden Regelungen hinaus, auf freiwilliger Basis - und wo es möglich ist - enge Kontakte zu vermeiden.

 

Hinweis: Es gelten jeweils die Gesetze des Landes, in dem das Training oder Spiel stattfindet. Für die wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Hilfestellung gibt hier der Bayerische Fußballverband.

 

Mit freundlichen Grüßen

Württembergischer Fußballverband e.V.

Goethestraße 9, 70174 Stuttgart

           www.wuerttfv.de"

Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

mit der Bitte um Beachtung...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

 

seit dem vergangenen Samstag, 19. März 2022 gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das bisherige Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt, trotzdem bleibt für den Sport alles wie gehabt. Weiterhin gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Beschäftigte und auch die Zuschauer*innen): Für das Betreten des Sportgeländes ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

 

Ausnahmen für unter sechsjährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen. Abseits des Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen weiterhin Maskenpflicht. Im Freien muss Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – hier genügt ab sofort eine medizinische Maske. Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen werden aufgehoben. Sportstätten sowie Stadien dürfen also wieder voll ausgelastet werden.

 

Vorerst kein „Freedom Day“ in Baden-Württemberg

Ursprünglich sollten die meisten Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bund hat im neuen Infektionsschutzgesetz jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die den Ländern das Aufrechterhalten einiger Maßnahmen ermöglicht. Aufgrund der aktuell hohen Inzidenzen und um die aktuelle Welle zu brechen hat man sich dazu entschieden, die Maskenpflicht und geltenden Zugangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bis zum 2. April zu verlängern, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Auch der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiter Vorsicht geboten. In der vergangenen Woche gingen 51 Anträge auf corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb bei der Corona-Task-Force ein. Im Jugendbereich verdoppelte sich die Anzahl der gemeldeten Fälle fast und lag zuletzt bei 71.

 

Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 möglichst in allen Staffeln zu einem sportlichen Ende zu führen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen.

 

Weitere Informationen sowie Details zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unserem Corona-Infoportal. Für unsere wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Hilfestellung gibt hier der Bayerische Fußballverband.

 

Mit freundlichen Grüßen

Württembergischer Fußballverband e.V.

Goethestraße 9, 70174 Stuttgart

           www.wuerttfv.de