Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.
Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.
Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich
Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von uns mit dem Kultusministerium abgestimmten, bereitgestellten Formular (siehe Anhang) bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchzuführen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.
Spielbetrieb auch in der Alarmstufe
Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert (zum Beitrag), soll der Spielbetrieb im wfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden.
Harald Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses: „Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene ohne erheblichen Aufwand am Spiel teilnehmen können. Dennoch halten wir es für richtig, den Spielbetrieb für die Mehrheit unserer geimpften Fußballer*innen, Funktionäre, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen weiter zu ermöglichen. Wir hoffen sehr, dass sich die Lage in den Krankenhäusern schnell entspannt und wieder alle auf den Sportplatz kommen dürfen, möchten den Ungeimpften jedoch dringend empfehlen: Schützt euch, schützt die Personen in eurer Umgebung und lasst euch impfen!“
Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?
Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
„Beschäftigte“ (Vereins-Trainer*innen, auch ehrenamtlich tätige, und Vertragsspieler*innen): 3G im Freien sowie Innenraum
Zuschauer*innen: 2G
Für württembergische Vereine, die geografisch in Bayern beheimatet sind und württembergische Vereine, die als Gastverein in Bayern spielen, gilt die Corona-Verordnung der Bayerischen Landesregierung. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf das Infoportal des Bayerischen Fußballverbandes. Zudem ist es in Einzelfällen möglich, dass lokale Behörden per Allgemeinverfügung schärfere Regeln für ihren Stadt-/Landkreis erlassen. Wir bitten Sie daher, im Zweifel Kontakt mit Ihren zuständigen Behörden vor Ort aufzunehmen.
Alle aktuellen Informationen zum Thema Fußball & Corona finden Sie stets auf unserem Corona-Infoportal: https://www.wuerttfv.de/corona/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Württembergischer Fußballverband e.V.